Investitionen in Immobilien in Montenegro: Ein umfassender Leitfaden ⚠️ Rechts- und Aufenthaltshinweis 2026 Neue Aufenthaltsgrenze: Ab Anfang 2026 müssen Investoren von außerhalb der EU einen Mindestimmobilienwert von 150.000 € (zuvor keine Mindestgrenze) nachweisen, um für eine Aufenthaltsgenehmigung in Frage zu kommen. Legalisierungsverlängerung: Die Frist für die Einreichung geodätischer Gutachten wurde vom 14. Februar 2026 auf August 2026 verlängert....